Umschulungsmodul 4
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Umschulung von Kapitel 11.2.3.9 auf 11.2.3.10 der VO (EU) 2015/1998.
Anmeldeformular
Für die Anmeldung benötigen Sie unser Anmeldeformular, welches Sie hier Downloaden können.
Schulungsinformationen
Die Basis dieser Schulung ist eine bereits absolvierte Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9.
Vorhandene Kenntnisse und Kompetenzen werden erweitert und die Kenntnisse gem. Kapitel 11.2.3.10 erlangt.
Zulassung
- Die Voraussetzung zur Zulassung für die Schulung für Teilnehmer ist eine gültige §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) LuSiG, sowie eine aktuelle Schulungsbescheinigung des Kapitels 11.2.3.9 VO (EU) 2015/1998.
- Unser modulares WBT-Schulungsprogramm gem. Umschulungsmodul 19 der VO (EU) 2015/1998 ist zugelassen durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) mit der Zulassungsnummer: LBA/WBT/D/00437/11239oF-112310oF/M3.
Schulungsdetails
Diese Schulung wird für Personal, welches bereits die Kenntnisse und Kompetenzen des Kapitels 11.2.3.9 der VO (EU) 2015/1998 erlangt hat, angewandt zur Erweiterung der Kenntnisse und Kompetenzen des Kapitels 11.2.3.10 der VO (EU) 2015/1998.
Schulungsinhalte:
- Schulungsinhalt: Gesetze und Verordnungen
- Verbotene und gefährliche Gegenstände
- Verhalten bei Vorkommnissen und Meldeverfahren
- Kenntnisse über Prozesse, Transport, Abläufe, Abholung und Annahme
- Bereitstellung und Verladung
Durch die Schulung werden folgende Kompetenzen vermittelt:
- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
- Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
- Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Kenntnis der Meldeverfahren
- Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
- Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Dauer der Schulung: 2 Stunden
Grundsätzlich muss die Schulung nach spätestens 5 Jahren aufgefrischt werden.
Besonderheiten
Mit unserer Onlineschulung können bekannte Versender, reglementierte Beauftragte, Transporteure und weitere ihre Mitarbeiter kurzfristig, flexibel und mit einem zeitlich minimierten Aufwand schulen lassen.
Aufwand, Reisekosten und Zeiten des Arbeitsausfalls können minimiert oder gar vermieden werden.
Ablauf:
- Der Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens bucht die Schulung über unseren Shop und sendet uns die ZÜP, sowie die gültige Schulungsbescheinigung des Kapitels 11.2.3.9 VO (EU) 2015/1998.
- Innerhalb von 24 Stunden versenden wir den Zugang zu unserer E-Learning Plattform.
- Der Teilnehmer führt die Schulung nach eigenem, individuellem Zeitplan durch, auch Unterbrechungen sind jederzeit möglich.
- Lediglich die Prüfung wird ohne Unterbrechung abgelegt.
- Wir senden innerhalb von 24 Stunden das Zertifikat an den Sicherheitsbeauftragten per E-Mail.
Sie möchten eine Präsenzschulung buchen?
Eigene Schulungen führen wir nicht durch, jedoch verfügen wir über ein großes Netzwerk und Kooperationen, so dass wir den richtigen Termin und Ort für Sie finden werden!
Eine Präsenzschulung gem. Umschulungsmodul 4 / Kapitel 11.2.3.9 auf 11.2.3.10 der VO (EU) 2015/1998 erhalten Sie auf Anfrage.
Dazu empfehlen wir...
11.2.3.10 „andere Sicherheitskontrollen“
Schulung für Betriebspersonal von reglementierten Beauftragten oder bekannten Lieferanten, die „andere Sicherheitskontrollen“ gem. Kapitel 11.2.3.10 der EU (VO) 2015/1998 durchführen.
11.2.3.9 "Fracht und Post Sicherheitskontrollen"
Schulung für Personen, die bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen gemäß Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) 2015/1998 durchführen.
11.2.5 Schulung zum Sicherheitsbeauftragten
Schulung für Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene die Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm erstellt und realisiert wird, sowie die Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht.