Diese Schulung wird für Personal, welches bei Luftfracht und Luftpost Sicherheitskontrollen außer jenen Kontrollen gemäß Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) 2015/1998 durchführt, angewandt, beispielsweise bei Lagermitarbeitern, Versand- oder Logistikpersonal und Expedienten. Das Sicherheitstraining gem. Kapitel 11.2.3.9 ist eine der wichtigsten und weit verbreiteten Schulungen der Luftfracht-Sicherheitsbranche, da sie u.a. auch empfohlen wird für assoziierendes Personal wie Reinigungsmitarbeiter und Sicherheitskräfte.
In Unternehmen, die den Status des behördlich zugelassenen „bekannten Versenders“ oder „reglementierten Beauftragten“ anstreben bzw. innehaben, ist die Schulung des Betriebspersonals, die Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben, unumgänglich. Wird Betriebspersonal nicht geschult, so ist der Zugang zu Luftfracht nur unter strenger Aufsicht von geschultem Personal möglich.
Dies gilt sowohl für die physische Bearbeitung als auch für die dokumentarische. Daraus ergibt sich, dass jeder Mitarbeiter, der mit identifizierbarer Luftfracht und Luftpost in Berührung kommt und unbegleiteten Zugang hat, diese Schulung absolvieren muss, dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um internes oder externes Personal handelt. Das bedeutet, dass auch Leiharbeitnehmer eine Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9 absolvieren müssen. Ebenfalls notwendig ist die 11.2.3.9 Schulung für Fahrer von Transportunternehmen, die Luftfracht transportieren und Zugriff zu identifizierter Luftfracht haben.
Weiterhin ist für Mitarbeiter eine erneute Schulung notwendig, die mehr als 6 Monate abwesend waren oder die aus anderen Gründen mehr als 6 Monate keine Sicherheitskontrollen durchgeführt haben.
Neu eingestelltes Personal muss eine Bestätigung des vorherigen Arbeitgebers vorlegen, dass Sicherheitskontrollen innerhalb der letzten 6 Monate durchgeführt wurden oder die Schulung erneut absolvieren.
Dauer der Schulung: 4 Stunden
Grundsätzlich muss die Schulung nach spätestens 5 Jahren aufgefrischt werden.
Schulungsinhalt:
- Terrorismus: Einführung, Chronologie und aktuelle Bedrohung
- EU VO 2015/1998 Frachtannahme/Abfertigung
- Reglementierter Luftsicherheitsbeauftragter
- Bekannter Versender
- Luftsicherheitsgesetz, Vorschriften und Verfahren
- Sicherungsmaßnahmen und Schutzanforderungen für Fracht und Post
- Verantwortliche Personen
- Verbotene Gegenstände
- Kontrollen
- Schutzmaßnahmen
- Verhalten bei Auffälligkeiten, Meldeverfahren, Notfallpläne
- Sicherheitsbereiche
Durch die Schulung werden folgende Kompetenzen vermittelt:
- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
- Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
- Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Kenntnis der Meldeverfahren
- Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
- Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar