11.2.3.10 „andere Sicherheitskontrollen“
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Schulung für Betriebspersonal von reglementierten Beauftragten oder bekannten Lieferanten, die „andere Sicherheitskontrollen“ gem. Kapitel 11.2.3.10 der EU (VO) 2015/1998 durchführen.
Anmeldeformular
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Schulungsinformationen
Schulung für Betriebspersonal von reglementierten Beauftragten, bekannten Lieferanten oder von diesen beauftragten Transportunternehmen, die „andere Sicherheitskontrollen“ gem. Kapitel 11.2.3.10 der EU (VO) 2015/1998 durchführen.Sie ist für Personenvorgeschrieben, die andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Post und Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführen und alleinigen Zugang dazu haben. Nur durch absolvieren der Schulung gem. Kapitel 11.2.3.10 ist es Betriebspersonal gestattet, andere Sicherheitskontrollen bei Flughafenlieferungen, Bordvorräten sowie Post oder Material von Luftfahrtunternehmen vorzunehmen.
Zulassung
- Die Voraussetzung zur Zulassung für die Schulung für Teilnehmer ist eine gültige §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) LuSiG.
- Das Unternehmen muss zugelassener „bekannter Lieferant“ oder „reglementierter Beauftragter“ sein und die LBA Zulassungsnummer vorweisen.
- Unser modulares WBT-Schulungsprogramm gem. Kapitel 11.2.3.9 VO (EU) 2015/1998 ist zugelassen durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) mit der Zulassungsnummer: LBA/WBT/D/00433/112310oF/M3.
Schulungsdetails
Diese Schulung wird für Personal von reglementierten Beauftragten, bekannten Lieferanten oder von diesen beauftragten Transportunternehmen, welches andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Post und Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenanlieferungen durchführt gem. Kapitel 11.2.3.10 EU (VO) 201571998 angewandt. Diese Schulung ist unter anderem eine wichtige Schulung für Transportunternehmen, die ihre eigenen Mitarbeiter und Fahrzeuge für den Transport von Luftfrachtsendungen einsetzen, sowie für Betriebspersonal von reglementierten Beauftragten und bekannten Lieferanten. Grundsätzlich muss die Schulung nach spätestens 5 Jahren aufgefrischt werden.
Schulungsinhalt:
- Allgemeiner Überblick über das Thema Terrorismus
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit
- Internationale Rechtsvorschriften
- Sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen
- Verhalten bei Vorkommnissen und Meldeverfahren
- Kenntnisse über Prozesse, Transport, Abläufe, Abholung und Annahme
- Kontrollen und Technik
Durch die Schulung werden folgende Kompetenzen vermittelt:
- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
- Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Kenntnis derVerfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Kenntnis der Meldeverfahren
- Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen
- Bordvorräte und Flughafenlieferungen
- Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Dauer der Schulung: mindestens 4 Stunden
Besonderheiten
Mit unserer Onlineschulung können bekannte Lieferanten, reglementierte Beauftragte, Transporteure und weitere ihre Mitarbeiter kurzfristig, flexibel und mit einem zeitlich minimierten Aufwand schulen lassen. Aufwand, Reisekosten und Zeiten des Arbeitsausfalls können minimiert oder gar vermieden werden.
Ablauf:
- Der Sicherheitsbeauftragte des Unternehmensbuchtdie Schulung über unseren Shop und sendet uns die ZÜP, sowie die LBA Zulassungsnummer.
- Innerhalb von 24 Stunden versenden wir den Zugang zu unserer E-Learning Plattform.
- Der Teilnehmer führt die Schulung nach eigenem, individuellem Zeitplan durch, auch Unterbrechungen sind jederzeit möglich.
- Lediglich die Prüfung wird ohne Unterbrechung abgelegt.
- Wir senden innerhalb von 24 Stunden das Zertifikat an den Sicherheitsbeauftragten per E-Mail.
Sie möchten eine Präsenzschulung buchen?
Eigene Schulungen führen wir nicht durch, jedoch verfügen wir über ein großes Netzwerk und Kooperationen, so dass wir den richtigen Termin und Ort für Sie finden werden! Eine Präsenzschulung gem. Kapitel 11.2.3.10 Schulung für Personen, die bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen der VO (EU) 2015/1998 erhalten Sie auf Anfrage.
Dazu empfehlen wir..
11.2.3.9 "Fracht und Post Sicherheitskontrollen"
Schulung für Personen, die bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen gemäß Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) 2015/1998 durchführen.
Umschulungsmodul 4
Die Basis dieser Schulung ist eine bereits absolvierte Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9.
Vorhandene Kenntnisse und Kompetenzen werden erweitert und die Kenntnisse gem. Kapitel 11.2.3.10 erlangt.
Umschulungsmodul 5
Die Basis dieser Schulung ist eine bereits absolvierte Schulung gem. Kapitel 11.2.3.10
Vorhandene Kenntnisse und Kompetenzen werden erweitert und die Kenntnisse gem. Kapitel 11.2.3.9 erlangt.