• Luftsicherheitsschulung 11.2.3.10 LBA VO (EU) 2015/1998
Luftsicherheitsschulung 11.2.3.10 LBA VO (EU) 2015/1998

11.2.3.10 „andere Sicherheitskontrollen“

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Schulung für Betriebspersonal von reglementierten Beauftragten oder bekannten Lieferanten, die „andere Sicherheitskontrollen“ gem. Kapitel 11.2.3.10 der EU (VO) 2015/1998 durchführen.

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Schulungsinformationen

Schulung für Betriebspersonal von reglementierten Beauftragten, bekannten Lieferanten oder von diesen beauftragten Transportunternehmen, die „andere Sicherheitskontrollen“ gem. Kapitel 11.2.3.10 der EU (VO) 2015/1998 durchführen.Sie ist für Personenvorgeschrieben, die andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Post und Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführen und alleinigen Zugang dazu haben. Nur durch absolvieren der Schulung gem. Kapitel 11.2.3.10 ist es Betriebspersonal gestattet, andere Sicherheitskontrollen bei Flughafenlieferungen, Bordvorräten sowie Post oder Material von Luftfahrtunternehmen vorzunehmen.

Zulassung

Schulungsdetails

Besonderheiten

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Eigene Schulungen führen wir nicht durch, jedoch verfügen wir über ein großes Netzwerk und Kooperationen, so dass wir den richtigen Termin und Ort für Sie finden werden! Eine Präsenzschulung gem. Kapitel 11.2.3.10 Schulung für Personen, die bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen der VO (EU) 2015/1998 erhalten Sie auf Anfrage.

Dazu empfehlen wir..

Schulung gem. Kapitel 11.2.3.0 VO (EU) 2015/1998

11.2.3.9 "Fracht und Post Sicherheitskontrollen" 

Schulung für Personen, die bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen gemäß Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) 2015/1998 durchführen.

Umschulungsmodul 4 gem. Kapitel 11.2. LuSiG 11.2.3.9 auf 11.2.3.10

Umschulungsmodul 4 

Die Basis dieser Schulung ist eine bereits absolvierte Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9.  

Vorhandene Kenntnisse und Kompetenzen werden erweitert und die Kenntnisse gem. Kapitel 11.2.3.10 erlangt. 

Umschulungsmodul 5 gem. Kapitel 11.2. LuSiG Kapitel 11.2.3.10 auf 11.2.3.9

Umschulungsmodul 5

Die Basis dieser Schulung ist eine bereits absolvierte Schulung gem. Kapitel 11.2.3.10  

Vorhandene Kenntnisse und Kompetenzen werden erweitert und die Kenntnisse gem. Kapitel 11.2.3.9 erlangt.