Allgemeine Geschäftsbedingungen 


1 Allgemeine Bestimmung

  • 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden ausschließlich Vertragsinhalt, es sei denn, dass in besonderen Fällen abweichende Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an sämtlichen Seminaren und Veranstaltungen (Lehrgängen) die von der LCI angeboten werden.
  • 1.2. Wird ein Vertrag mit einem Unternehmen oder Dritten abgeschlossen, der ebenfalls AGB verwendet, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, dass LCI die AGB angenommen hat.
  • 1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen.
  • 1.4 LCI kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner schuldhaft seine Verpflichtungen aus dem diesen AGB zugrundeliegenden Vertrag verletzt.


2 Vertragsabschluss

  • 2.1 Verträge werden zwischen der LCI und dem Dienstberechtigen (Vertragspartner) geschlossen. Dienstberechtigte können natürliche oder juristische Personen sein. Der Dienstberechtigte kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen. Er ist berechtigt, eine andere geeignete Person zu benennen, die die Leistung entgegennehmen kann. Geeignet sind Personen, die die Zugangsvoraussetzungen der LCI erfüllen. Der Dienstberechtigte bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten der von ihm benannten Person ein, es sei denn, es wird mit ihm ein separater Vertrag geschlossen.
  • 2.2 Wird vom Vertragspartner eine Dritte Person benannt, so hat LCI das Recht, diese Dritte Person abzulehnen, soweit in der Person des Dritten Gründe vorhanden sind, die dies rechtfertigen. Dieses Recht bleibt während der Vertragslaufzeit bestehen. Der Dienstberechtigte hat in diesem Fall die Wahl, ob er eine andere Person benennt oder vom Vertrag bezüglich dieses Dritten zurücktritt. Im Falle des Rücktritts erstattet LCI keine etwaig gezahlten Kursgebühren.
  • 2.3 Die Anmeldung erfolgt durch das vollständige, wahrheitsgemäße Ausfüllen und Übersenden der durch die LCI vorgegebenen Anmeldeformulare oder durch Online-Anmeldungen über die Homepage der LCI bzw. einen von beiden Vertragsparteien unterzeichneten schriftlichen Vertrag. Die Übersendung der Anmeldeformulare bzw. Verträge kann auf dem Postweg, per Fax oder durch Übergabe erfolgen. Die Anmeldung muss bis 14 Tage vor Beginn der Seminarveranstaltung erfolgen, sofern nichts Anderes angegeben ist. Bei einer Anmeldung, die nicht 14 Tage vor Beginn der Seminarveranstaltung bei LCI eingeht, behält sich diese ausdrücklich das Recht, vor den Vertrag abzulehnen. Der Vertragspartner ist verpflichtet sämtliche für die Schulung benötigten Dokumente 14 Tage vor Kursstart vorzulegen.
  • 2.4 Der Vertrag wird durch eine Bestätigung/Rechnung der LCI, die auf schriftlichem Wege erfolgt, geschlossen.
  • 2.5 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch die LCI schriftlich, in Textform oder online bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.


3 Leistungen der Logistic Career Institute GmbH

  • 3.1 Die LCI erbringt ihre Leistungen selbst durch eigene Mitarbeiter. Sie ist berechtigt, die Leistungen durch freie Mitarbeiter zu erbringen.
  • 3.2 Der Vertragspartner kann sich über Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen in Unterlagen der LCI und auf der Homepage der LCI informieren bzw. die Leistungen werden mit ihm gemeinsam individuell entwickelt und vereinbart. Bei unternehmensspezifischen Leistungen gilt die jeweils vereinbarte Konzeption.
  • 3.3 Die jeweiligen Veranstaltungsorte und die Dozenten werden dem Vertragspartner rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt. Die LCI behält sich vor, die Leistungserbringung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, Programme zu ändern oder einen Wechsel in der Person des jeweiligen Dozenten vorzunehmen. Soweit durch diese Änderungen das Ziel der Leistungserbringung nicht wesentlich gefährdet wird, steht dem Vertragspartner kein außerordentliches Kündigungs-, Rücktritts- bzw. Minderungsrecht zu.
  • 3.4 Die LCI ist berechtigt, insbesondere bei zu geringen Anmeldungen, bei Ausfall eines Dozenten – soweit nicht rechtzeitig ein Ersatzdozent verpflichtet werden kann – oder bei nicht vorhersehbarem Ausfall der Räumlichkeiten, die Leistungserbringung abzusagen. Die LCI schließt ausdrücklich ein etwaiges Beschaffungsrisiko oder eine Garantie zur Durchführung der Leistungserbringung aus. Muss die Leistungserbringung aus vorgenannten Gründen oder aus anderen Gründen abgesagt werden, ist die LCI berechtigt, dem Vertragspartner einen Ersatztermin vorzuschlagen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, innerhalb einer Woche, jedoch spätestens zwei Tage vor dem Ersatztermin – sofern diese Frist kürzer ist – seine Teilnahme abzusagen. Andernfalls bleibt er zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Sagt der Vertragspartner die Teilnahme ab, gelten die in diesen AGB festgelegten Storno- und Rücktrittsgebühren.
  • 3.5 Weitergehende Ansprüche auf Ersatz- oder Folgekosten, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten oder Verdienstausfall, die sich aus der berechtigten Absage der Leistungserbringung ergeben könnten, hat der Vertragspartner nicht.
  • 3.6 Die LCI versichert, dass weder ihre Mitarbeiter, noch die von ihr eingesetzten Dozenten Mitglieder von Scientology sind oder jemals deren Kurse besucht haben; sie nicht nach den Technologien von L. Ron Hubbard arbeiten; weder ihre Mitarbeiter noch eingesetzten Dozenten nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden oder schulen bzw. keine Kurse und/oder Seminare / Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besucht haben; sowie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung eines Unternehmens (zur Durchführung ihrer Veranstaltungen) ablehnen. Diese Erklärung gilt ebenso für andere Sekten oder Vereinigungen jeglicher Art.
  • 3.7 Die LCI behält sich vor Zertifikate ausschließlich digital zur Verfügung zu stellen und den Versand erst nach geleisteter Zahlung vor zu nehmen. Für das Ausstellen von Papierzertifikaten wird eine Bearbeitungsgebühr von 15€ fällig.


4 Urheberrechte

  • 4.1 Sämtliche Publikationen, insbesondere Seminarinhalte, Seminarunterlagen und Marketingunterlagen der LCI und ihrer Dozenten sind urheberrechtlich geschützt. Der Vertragspartner ist berechtigt, die im Rahmen seines gebuchten und bezahlten Seminars erhaltene Informationen und Publikationen für eigene private Zwecke zu nutzen, jedoch nicht für unternehmensinterne Weiterbildungsveranstaltungen.
  • 4.2 Dem Vertragspartner ist es untersagt, Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder für Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu vervielfältigen. Der Vertragspartner wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verletzung des Urheberrechts Schadenersatz- und Unterlassungspflichten begründet, sowie strafrechtlich verfolgt werden kann.


5 Rechte der Logistic Career Institute GmbH

  • 5.1 Die LCI und ihre Dozenten behalten sich ausdrücklich das Recht vor, das Vertragsverhältnis beim Zahlungsverzug, bei Störungen der Leistungserbringung nach vorheriger Abmahnung oder bei strafbaren Handlungen gegenüber der LCI oder anderen Beteiligten (z. B. Ehrverletzung oder Diebstahl) anzufechten oder außerordentlich zu kündigen und den Vertragspartner vom weiteren Leistungsempfang auszuschließen. Die LCI behält sich in diesem Falle weitere Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. Im Falle strafbarer Handlungen bedarf es keiner vorherigen Abmahnung vor der Kündigung bzw. der Anfechtung des Vertrages.
  • 5.2 Die LCI ist berechtigt, ihre Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Vertragspartners anzubieten.
  • 5.3 Soweit die Zulassung zur Prüfung durch Rechtsvorschriften geregelt wird, welche die Zulassung zur Prüfung von Qualifikationen oder persönlichen Eignungen des Kursteilnehmers abhängig machen, die ihre Grundlage außerhalb des Seminars der LCI haben, hat der Seminarteilnehmer von sich aus sicherzustellen, diese Qualifikation zu besitzen. Die LCI kann auf Wunsch des Seminarteilnehmers bei der Überprüfung Hilfe leisten. Eine Garantie für die Zulassung übernimmt sie jedoch nicht. Dies bleibt der die Prüfung abnehmenden Stelle vorbehalten.
  • 5.4 Die LCI behält sich das Recht vor, für die Korrektur von Zertifikaten und die damit verbundene Neuausfertigung solcher, die auf Grund nicht korrekter Angaben zur Person vom Teilnehmer selbst bzw. des zur Anmeldung Berechtigten und/oder unzureichender Prüfung der persönlichen Angaben seitens des Teilnehmers erforderlich werden oder geworden sind, eine Gebühr in Höhe von 15,00 € zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu erheben und in Rechnung zu stellen.


6 Zahlungsbedingungen

  • 6.1 Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Eventuell anfallende Prüfungsgebühren sind – sofern dies nicht anders vereinbart ist – kein Bestandteil der Veranstaltungsgebühr.
  • 6.2 Soweit bei Vertragsabschluss keine andere Regelung getroffen ist, werden die Gebühren mit Zugang der Vertragsbestätigung und der Rechnung ohne Abzug fällig und sind bis spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang zu zahlen, spätestens jedoch bei Seminarbeginn.
  • 6.3 Der Vertragspartner kommt nach Fälligkeit, unabhängig vom Verzugseintritt nach 7.2 (§ 286 II 2 BGB), durch Mahnung oder spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug.
  • 6.4 Bei Zahlungsverzug hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Leistungserbringung. Die LCI ist berechtigt, den Vertragspartner während des Zahlungsverzugs im Rahmen ihres Zurückbehaltungsrechts von der Leistungserbringung auszuschließen.
  • 6.5 Während des Zahlungsverzuges ist die LCI berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und von 8 Prozentpunkten über dem Basisansatz bei Unternehmen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
  • 6.6 Der Vertragspartner bleibt – unabhängig Leistungen Dritter – Gebührenschuldner der LCI. Werden die Seminargebühren und/oder Prüfungsgebühren nicht gezahlt, behält sich LCI ausdrücklich vor, den Seminarteilnehmer von der Teilnahme auszuschließen bzw. ihn nicht zur Prüfung zuzulassen. Vor Ausgleich der Seminargebühren ist LCI berechtigt, das Abschlusszertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Kurs zurückzubehalten. Gleichfalls ist LCI bis zum Ausgleich der Seminar- und Prüfungsgebühren berechtigt, dem Kursteilnehmer ggf. die Teilnahme an dem zu dem jeweiligen Seminar gehörenden Praktikum zu verwehren.
  • 6.7 Die Rückzahlung der Seminargebühren und Prüfungsgebühren ist ausgeschlossen, soweit LCI den Vertrag mit dem Seminarteilnehmer berechtigt nach Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt oder angefochten hat.


7 Widerrufsrecht

Sofern der Vertrag durch einen Verbraucher mit Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, kann der Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbestätigung den Vertrag in Textform ohne Begründung gegenüber der LCI (Logistic Career Institute, Adresse gemäß Teilnahmebestätigung) widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt mit der Teilnahme an der Veranstaltung.


8 Vertragsbeendigung

  • 8.1 Unabhängig vom vorgenannten Widerrufsrecht bleibt dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht nachfolgenden Maßgaben vorbehalten: 
    • Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der LCI zu erklären.
    • Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr
       von 10% der vereinbarten Veranstaltungsgebühr fällig.
    • Bei Rücktritt von weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 20%,
    • Bei Rücktritt von weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50%,
    • Bei Rücktritt von weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Betrag der
       vereinbarten Veranstaltungsgebühr zu zahlen.
  • 8.2 Mit dieser Gebühr sind die Bearbeitungskosten und Aufwendungen abgegolten. Ausdrücklich ausgenommen sind Schadensersatzansprüche.
  • 8.3 Teilnehmer, die zu den Lehrveranstaltungen nicht oder zeitweise erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Seminarentgelte verpflichtet.
  • 8.4 Ist eine bestimmte (Mindest-) Leistungsdauer vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf dieser (Mindest-) Leistungsdauer ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.


9 Datenschutz

  • 9.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, nur wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere bei Anmeldungen und Verträgen. Andernfalls ist die LCI berechtigt, die Anmeldung abzulehnen bzw. den Vertrag anzufechten.
  • 9.2 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten von der LCI gespeichert werden. Mit der Anmeldung bzw. der Vertragsunterzeichnung erklärt sich der Vertragspartner mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden von der LCI nicht an Dritte weitergegeben.
  • 9.3 Die LCI verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner bekannt geworden sind, sofern dem nicht dringenden, berechtigten Interesse der LCI entgegenstehen (zum Beispiel Durchsetzung von Gebührenforderungen).


10 Haftung

  • 10.1 Der Vertragspartner wird aufgefordert, auf seine persönlichen Gegenstände zu achten. Für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Vertragspartner haftet die LCI nicht, bzw. nur bis zur Höhe einer etwaig bestehenden Versicherungssumme.
  • 10.2 Die LCI ist um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte der Leistungserbringung bemüht. Der Vertragspartner wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich durch Änderungen der Rechtslage, wissenschaftlichen Ansichten oder im Einzelfall andere Beurteilungen ergeben können.
  • 10.3 Die LCI haftet für Schäden, die durch sie oder durch ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die LCI nur auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Schadensbetrag ist je Einzelfall auf die Veranstaltungsgebühr begrenzt. Soweit eine Versicherung der LCI einen höheren Schadensersatz leistet, ist der Schadensersatzanspruch – auch für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf die Versicherungsleistung begrenzt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
  • 10.4 Der Vertragspartner ist während der Teilnahme im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der LCI versichert, sofern dem Vertragspartner nicht Ansprüche gegen Dritte zustehen.
  • 10.5 Der Vertragspartner darf gegen Forderungen der LCI nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufrechnen.


11 Verjährung

Mit Ausnahme der Haftung wegen Vorsatzes vereinbaren die Parteien eine Erleichterung der Verjährung von drei Jahren auf sechs Monate. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens mit Veranstaltungsende.


12 Sonstige Bestimmungen

  • 12.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • 12.2 Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Aufführungen der femininen Form bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf den verbesserten Sprachfluss zurückzuführen.
  • 12.3 Ist der Vertragspartner Kaufmann gilt als Gerichtsstand der Sitz der LCI als vereinbart.
  • 12.4 Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder ihre Rechtswirkung später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
  • 12.5 Neben den AGB sind folgende Unterlagen Bestandteil des Vertrages:
  • Die unterschriebene Anmeldung, einschließlich der dort aufgeführten Gebühren
  • Die jeweilige Prüfungsordnung, bzw. bei Zertifikatskursen/Lizenzkursen der Leitfaden
  • 12.6 Höhere Gewalt befreit die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtung den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.