11.2.5 Schulung zum Sicherheitsbeauftragten
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Online Schulung zum Sicherheitsbeauftragten in der Luftfracht gem. Kapitel 11.2.5
Online Schulung zum Sicherheitsbeauftragten gem. Kapitel 11.2.5 inkl. Kapitel 11.2.2!
Schulungsinformationen
Schulung für Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene die Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm erstellt und realisiert wird, sowie die Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht.
Auch bekannt als "34-Stunden Schulung".
Unsere Schulung beinhaltet gem. Kapitel 11.2.5 der VO 2015/1998 beinhaltet das komplette Kapitel 11.2.2.
Zulassung
- Teilnehmer müssen eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gem. §7 LuSiG nachweisen, sowie die betriebliche behördliche Zulassung oder Antragsstellung auf Zulassung.
- Die Schulung ist über einen Kooperationspartner zugelassen bei dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und erfüllt alle Voraussetzungen.
Achtung, die Schulung gem. Kapitel 11.2.5 REFRESHER darf laut LBA Beschluss vom Dezember 2019 nicht mehr als Online Schulung angeboten werden. Bitte erfragen Sie hierzu via E-Mail die Präsenztermine und Preise.
Schulungsinhalte
Jedes mit Luftfracht assoziierende Unternehmen und Zugang zu identifizierbarer Luftfracht muss einen Sicherheitsbeauftragten sowie einen Stellvertreter gem. Kapitel 11.2.5 an jedem Standort nachweisen.
Dies betrifft Bekannte Versender und Lieferanten, reglementierte Beauftragte und Lieferanten sowie behördlich zugelassene Transporteure.
Jedes Unternehmen, sowohl bereits von den Behörden zugelassen, als auch Unternehmen, die sich im Zulassungsverfahren befinden, müssen über ein Sicherheitsprogramm und Verantwortliche verfügen.
Der Sicherheitsbeauftragte ist für die Erstellung, Umsetzung, Einhaltung und Aktualisierung des Sicherheitsprogrammes verantwortlich und agiert als erster Ansprechpartner für das Luftfahrtbundesamt (LBA).
Die Schulung ist gem. LBA-Vorschrift im modularen System erstellt.
Inhalte im Detail:
- Terrorismus: Einführung, Chronologie und aktuelle Bedrohung
- EU VO 2015/1998 Frachtannahme/Abfertigung
- Internationale Rechtsgrundlagen
- Umgang mit amtlich anerkannten Ausweisdokumenten
- Zuständigkeiten und Verpflichtungen von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Luftsicherheitsgesetz, Vorschriften und Verfahren
- Sicherungsmaßnahmen und Schutzanforderungen für Fracht und Post
- Fähigkeit, Mitarbeiter und andere zu motivieren
- Kontrollen
- Schutzmaßnahmen
- Interne Qualitätskontrollen
- Sicherheitsbereiche
- Lernzielkontrolle
Dauer der Schulung: mindestens 20 Stunden.
Besonderheiten
Als eines der wenigen Unternehmen in Deutschland verfügen wir über die behördliche Zulassung, die 11.2.5 Schulung vollständig ONLINE abbilden zu dürfen!
Mit unserer Onlineschulung können bekannte Versender, reglementierte Beauftragte, Transporteure und weitere ihre Mitarbeiter kurzfristig, flexibel und mit einem zeitlich minimierten Aufwand schulen lassen. Aufwand, Reisekosten und Zeiten des Arbeitsausfalls können minimiert oder gar vermieden werden.
Ablauf:
- Sie buchen die Schulung über unseren Shop und senden uns die ZÜP, sowie Ihre LBA Zulassungsnummer.
- Sie erhalten den Zugang zu unserer E-Learning Plattform.
- Sie führen die Schulung nach Ihrem Zeitplan durch, auch Unterbrechungen sind jederzeit möglich.
- Sie sind mindestens 20 Stunden in der Schulung aktiv.
- Sie legen die Prüfung ohne Unterbrechung ab.
- Sie füllen die Schulungserklärung aus und senden uns diese via E-Mail.
- Sie erhalten ihr Zertifikat von uns per E-Mail und sind ausgebildeter Sicherheitsbeauftragter!
Sie möchten eine Präsenzschulung buchen?
Eigene Luftsicherheitschulungen führen wir nicht durch, jedoch verfügen wir über ein großes Netzwerk und Kooperationen, so dass wir den richtigen Termin und Ort für Sie finden werden!
Die Preise für eine Präsenzschulung zum Sicherheitsbeauftragten gem. Kapitel 11.2.5. erhalten Sie auf Anfrage.
Dazu empfehlen wir...
11.2.3.9 "Fracht und Post Sicherheitskontrollen"
Schulung für Personen, die bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen gemäß Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) 2015/1998 durchführen.
11.2.3.10 „andere Sicherheitskontrollen“
Schulung für Betriebspersonal von reglementierten Beauftragten oder bekannten Lieferanten, die „andere Sicherheitskontrollen“ gem. Kapitel 11.2.3.10 der EU (VO) 2015/1998 durchführen.
11.2.6 "Unbegleiteter Zugang Sicherheitsbereich"
Schulung von anderen Personen als Fluggästen, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen gemäß Kapitel 11.2.6 der VO (EU) 2015/1998.