11.2.6 "Unbegleiteter Zugang Sicherheitsbereich"
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Schulung von anderen Personen als Fluggästen, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigengemäß Kapitel 11.2.6 der VO (EU) 2015/1998.
Anmeldeformular
Für die Anmeldung benötigen Sie unser Anmeldeformular, welches Sie hier Downloaden können.
Schulungsinformationen
Personen, die unbegleitet Zugang zu den Sicherheitsbereichen des Flughafens haben, müssen eine Schulung des Sicherheitsbewusstseins absolvieren. Diese Schulung ist die Grundlage und Voraussetzung für die Ausstellung des Flughafenausweises.
Zulassung
- Die Voraussetzung zur Zulassung für die Schulung für Teilnehmer ist eine gültige §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) LuSiG.
- Unser modulares WBT-Schulungsprogramm gem. Kapitel 11.2.3.9 VO (EU) 2015/1998 ist zugelassen durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) mit der Zulassungsnummer: LBA/WBT/D/00435/1126/M3.
Schulungsdetails
Personen, die beruflich unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen des Flughafens benötigen, müssen die Schulung gem. Kapitel 11.2.6. der EU (VO) 2015/1998 absolvieren als Grundlage für den Flughafenausweis.
Die Schulung vermittelt ein allgemeines Sicherheitsbewusstsein, so dass die Personen die Erlaubnis für einen unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen erhalten. Grundsätzlich muss die Schulung nach spätestens 5 Jahren aufgefrischt werden.
Schulungsinhalt:
- Allgemeiner Überblick über das Thema Terrorismus
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit
- Internationale Rechtsvorschriften
- Sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen
- Verhalten bei Vorkommnissen und Meldeverfahren
- Kenntnisse über Flughafenausweise
- Kenntnis und Konfiguration von Zugangskontrollen und Kontrollverfahren
Durch die Schulung werden folgende Kompetenzen vermittelt:
- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
- Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren
- Kenntnisse über die Zugangskontrolle und die einschlägigen Kontrollverfahren
- Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise
- Kenntnis der Meldeverfahren
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
Dauer der Schulung: mindestens 3 Stunden
Besonderheiten
Mit unserer Onlineschulung können bekannte Versender und Lieferanten, reglementierte Beauftragte, Transporteure und weitere ihre Mitarbeiter kurzfristig, flexibel und mit einem zeitlich minimierten Aufwand schulen lassen. Aufwand, Reisekosten und Zeiten des Arbeitsausfalls können minimiert oder gar vermieden werden.
Ablauf:
- Der Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens bucht die Schulung über unseren Shop und sendet uns die ZÜP, sowie ggf. die LBA Zulassungsnummer.
- Innerhalb von 24 Stunden versenden wir den Zugang zu unserer E-Learning Plattform.
- Der Teilnehmer führt die Schulung nach eigenem, individuellem Zeitplan durch, auch Unterbrechungen sind jederzeit möglich.
- Lediglich die Prüfung wird ohne Unterbrechung abgelegt.
- Wir senden innerhalb von 24 Stunden das Zertifikat an den Sicherheitsbeauftragtenper E-Mail.
Sie möchten eine Präsenzschulung buchen?
Eigene Schulungen führen wir nicht durch, jedoch verfügen wir über ein großes Netzwerk und Kooperationen, so dass wir den richtigen Termin und Ort für Sie finden werden! Die Preise für eine Präsenzschulung von anderen Personen als Fluggästen, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigengemäß Kapitel 11.2.6 der VO (EU) 2015/1998 erhalten Sie auf Anfrage.
Dazu empfehlen wir...
11.2.3.9 "Fracht und Post Sicherheitskontrollen"
Schulung für Personen, die bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen gemäß Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) 2015/1998 durchführen.
Umschulungsmodul 19
Die Basis dieser Schulung ist eine bereits absolvierte Schulung gem. Kapitel 11.2.6.
Vorhandene Kenntnisse und Kompetenzen werden erweitert und die Kenntnisse gem. Kapitel 11.2.3.9 erlangt.
11.2.3.10
Schulung für Betriebspersonal von reglementierten Beauftragten oder bekannten Lieferanten, die „andere Sicherheitskontrollen“ gem. Kapitel 11.2.3.10 der EU (VO) 2015/1998 durchführen.