AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
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Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG
Schulungsinformationen
Das Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmern, Auszubildenden, Bewerbern und weiteren ist seit 2006 in Kraft und zieht eine Vielzahl von Konsequenzen mit sich.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Schulungen des Personals zur Verhinderung von Diskriminierung und Belästigung im Arbeitsalltag durchzuführen.
Zulassung
- Diese Art Schulung obliegt keiner gesetzlichen Regelung. Unsere Schulung ist selbstverständlich inhaltlich angelehnt an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG.
- Teilnehmer müssen keine Anforderungen zur Zulassung für diese Schulung erfüllen.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter zu unterweisen.
Schulungsdetails
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch bekannt als Antidiskriminierungsgesetz dient zum Schutze von Arbeitnehmern, Auszubildenden, Bewerbern und weiteren aus Gründen:
- der Rasse
- der ethnischen Herkunft
- des Geschlechts
- der Religion
- der Weltanschauung
- einer Behinderung
- des Alters
- der sexuellen Identität
Es ist die Pflicht des Arbeitgebers ein Arbeitsumfeld zu schaffen, dass frei von Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art ist. Im Arbeitsalltag kann es durch die Vielzahl der Merkmale von Diskriminierung und Belästigung leicht passieren, dass dieses Gesetz verletzt wird.
Von der Ausschreibung einer Stelle bis zur Kündigung müssen die Inhalte des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beachtet werden, um eventuelle Schadenersatzzahlungen und Imageschädigungen des Unternehmens zu vermeiden.
Arbeitgebern, Führungskräften und deren Mitarbeitern ist es aufgrund dessen sehr zu empfehlen, sich mit den Inhalten des Gesetzes ausgiebig vertraut zu machen, darüber hinaus sind Unternehmen gem. AGG sogar dazu verpflichtet, Mitarbeiter zu unterweisen.
Diese Pflicht gilt nach § 12 Absatz 1 AGG durch unsere Online Schulung als erfüllt.
Seminarinhalt:
- Allgemeines über das AGG
- Diskriminierungsmerkmale
- Formen der Diskriminierung
- AGG im Arbeitsalltag
- AGG im Arbeitsrecht
- Vorgehensweise bei Diskriminierung (Rechte des Arbeitnehmers / Pflichten des Arbeitgebers)
- Lernzielkontrolle
Besonderheiten
Das absolvieren der Schulung kann zu jeder Tag-/Nachtzeit erfolgen, dabei ist es vollkommen egal, wo sich der Teilnehmer befindet.
Der Absolvent kann die Schulung im eigenen Zeit-&Lerntempo absolvieren und alle Vorteile des Online Learnings voll umfänglich ausschöpfen.